AktuellesNeuadressierung nach der amtlichen Vermessung (AV) und dem Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)In allen Dorfschaften der Gemeinde wird im Zeitraum vom 9. Mai 2022 bis 30. Mai 2022 das beauftragte Ingenieurbüro Bumann-Bonvin AG die erforderlichen Aufnahmen für die Neuadressierung aller Liegenschaften vornehmen. Damit diese Aufnahmen ausgeführt werden können, wird es nötig sein, dass die Mitarbeiter des Ingenieurbüros die Privatgrundstücke und Liegenschaften betreten dürfen. Wir danken für das Verständnis. Datum der Veröffentlichung 26. Apr. 2022
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