AktuellesÖffentliche Auflage: Erlass Planungszonen Gampel-BratschDer Gemeinderat von Gampel-Bratsch gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 25. Januar 2021 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären. Planungsabsicht Um einerseits den Vorgaben der Bauzonendimensionierung von Art. 15 RPG gerecht zu werden sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit der Festlegung des künftigen "Siedlungsgebietes" nicht zusätzlich zu erschweren, erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Zweckmässigkeit bzw. die zonennutzungsplanerische Festlegung der Flächen innerhalb der Planungszonen soll im Rahmen der künftigen Raumentwicklung überprüft werden. Die Planungsabsicht besteht insbesondere darin, den Zonennutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen dar. Planungszone Geltungsdauer Öffentliche Auflage Darüber hinaus können die Unterlagen unter unten stehenden Links eingesehen werden. Die geplante Informationsveranstaltung kann wegen Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden. Es sind an zwei Halbtagen Sprechstunden vorgesehen: am Donnerstag, 18. und am Dienstag, 23. Februar 2021 jeweils von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung/Terminvereinbarung bei der Gemeinde erforderlich. Sowohl für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei wie auch für die Sprechstunden sind die Vorgaben von Bund und Kantons betreffend Coronavirus einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht. Einsprachen
Datum der Veröffentlichung 29. Jan. 2021
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