Sie benötigen durch eine Zivilstandsänderung oder durch das Erreichen der Volljährigkeit Ihren Heimatschein?

Der Heimatschein kann auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bezogen werden.

Wir bitten Sie, nach Erhalt des Heimatscheins, diesen umgehend bei der Einwohnerkontrolle abzugeben.

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