Die Erteilung der Betriebsbewilligung unterliegt dem Kantonalen Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken.

Unterlagen
Für die Beantragung der Betriebsbewilligung werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchformular im Doppel
  • Handlungsfähigkeitszeugnis, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung (einzuverlangen bei der Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde - KESB)
  • Strafregisterauszug (Bestellung im Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter), ausgestellt innerhalb des Monats der Gesuchstellung
  • Bestätigung der obligatorischen Prüfung (Wirtepatent) oder Berufsanerkennung des Kantons
  • Betreibungsregisterauszug des Wohnsitzes des Gesuchstellers, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung (falls der Wohnsitz des Gesuchstellers ausserhalb des Kantons liegt oder in den letzten 5 Jahren ausserhalb des Kantons lag, so ist dem Gesuch ein Betreibungsregisterauszug des jeweils zuständigen Betreibungs- und Konkursamtes beizulegen)
  • Handelsregisterauszug, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung, wenn der Gesuchsteller im Handelsregister eingetragen ist oder für eine eintragungspflichtige Gesellschaft arbeitet
  • Mietvertrag der Lokalität (falls nicht Eigentümer)


Verfahren
Das Verfahren zum Erhalt einer Betriebsbewilligung läuft wie folgt ab:

  • Eingang des Gesuchs um eine Betriebsbewilligung
  • Überprüfung des Gesuch auf Vollständigkeit
  • Veröffentlichung des Gesuchs im Amtsblatt (30 Tage)
  • Bereinigung von allfälligen Einsprachen
  • Behandlung des Gesuchs durch den Gemeinderat
  • Erst nach dem Gemeinderatsbeschluss erfolgt die Erteilung der Betriebsbewilligung

Preis

CHF 200.00 (exkl. Publikationskosten)
Betriebsbewilligung

Zugehörige Objekte