Informationen

Datum
19. Mai 2019
Lokalität
Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel
Kontakt
Marco Volken, Gemeindeschreiber
Beschreibung
Vergessen Sie nicht abzustimmen bzw. zu wählen!

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt).

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag der Post (es muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen).

Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus möglich.

Eidgenössische Vorlagen

EU-Waffenrichtlinie

Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.

Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

  1. genaue Klärung der Herkunft der Waffen
  2. wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
  3. verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde

Der Bundesrat und das Parlament versichern, dass mit dem neuen Recht nicht nur die Bevölkerung geschützt und der Missbrauch bekämpft werden, sondern dass auch die schweizerischen Sitten und Gebräuche, wie die Schiessanlässe unangetastet bleiben. Bei einer Ablehnung des angepassten Schweizer Rechts würde unser Land aus dem Verbund der Schengen-/Dublin-Staaten ausscheiden, es sei denn, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beschliessen ausdrücklich etwas anderes.

www.admin.ch/waffenrichtlinie
Formulierung
Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Ebene
Bund
Art
-

Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Beschreibung
Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten.
Mit der Vorlage wollen die Regierung und das Parlament insbesondere Folgendes erreichen:
  1. die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Unternehmen
  2. gleiche Besteuerungsregeln für alle Unternehmen
  3. die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung
  4. zusätzliches Geld für die Kantone, um diese Massnahmen auf ihrem Gebiet selbstständig unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Bedürfnisse der Gemeinden umzusetzen.

Die Schätzungen gehen kurzfristig von Steuerausfällen auf Bundes- und auf Kantonsebene von ungefähr 2 Milliarden Franken aus. Parallel dazu wird die AHV jährlich mit zusätzlich 2 Milliarden Franken gestärkt. Davon steuert der Bund 800 Millionen Franken bei, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.

www.admin.ch/staf
Formulierung
Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a)

Beschreibung
Die vorliegende Teilrevision betrifft die Artikel 44, 52 und 85a der Kantonsverfassung. Konkret betrifft die Revision die beiden folgenden Punkte:

  1. Das Datum der konstituierenden Session des grossen Rates (Art. 44 KV).
  2. Die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen (Art. 52 und 85a KV).

Während den Debatten im Grossen Rat haben die Änderungen der Artikel 44, 52 und 85a der Kantonsverfassung zu keiner Kritik oder Opposition geführt. Das Parlament hat der vorliegenden Teilrevision der Kantonsverfassung mit einer breiten Mehrheit zugestimmt. Dies lässt sich sicherlich damit erklären, dass die vorgeschlagenen Änderungen technischer Natur sind und auf gesundem Menschenverstand und Logik beruhen.

https://votel.vs.ch/sites/votel/DE
Formulierung
Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a)
Ebene
Kanton
Art
-