15. Mai 2025, 07:00

Der Hauskehricht muss in den Gebührensäcken bzw. Sperrgut mit den Gebührenmarken am jeweiligen Sammeltag bis 07:00 Uhr an die Strasse gestellt werden.

Gemäss Kehrichtreglement sowie aufgrund der Ordnung und Sauberkeit des Dorfbildes ist das Bereitstellen am Vorabend untersagt. 

Kontakt

Kehrichtabfuhr Oberwallis
027 923 37 46
kehrichtabfuhr@abfall-oberwallis.ch