Abstellung Berieselung Talgrund Gampel
Wir machen die Eigentümer darauf aufmerksam, dass die Bewässerungsstutzen in ihrem Eigentum sind. Die Entleerung wie auch der Unterhalt der Stutzen erfolgt durch die Eigentümer.
Auszug aus dem Berieselungsreglement:
Art. 5.1 Unterhalt: Vorschriftswidrig erstellte oder schlecht unterhaltene Anschlüsse muss der Eigentümer innert festgesetzter Frist ändern oder instandstellen lassen. Unterlässt er dies, so ist der Gemeinde-rat berechtigt, die Mängel auf Kosten des Abonnenten beheben zu lassen oder die Wasserabgabe zu verweigern.
Art. 5.2 Beginn und Ende der Bewässerungsperiode: Der Nutzer der Anschlüsse ist verantwortlich die Leitungen im Herbst durch das Öffnen der Anschlussstutzen zu entleeren. Im Frühjahr sind die Anschlüsse vor der Inbetriebnahme zu schliessen.