Informationen

Datum
2. März 2025, 9.30 Uhr - 10.30 Uhr
Lokalität

Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel

Kontakt
Marco Volken
Beschreibung

Die Gemeindeverwaltung Gampel-Bratsch bringt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Kenntnis, dass die Wahl der Abgeordneten des Grossen Rats sowie die Mitglieder des Staatsrats gemäss folgendem Ablauf durchgeführt wird:

1. Datum der Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats

Am 2. März 2025 ist das Wallisser Volk aufgerufen zur Wahl 

  • der Abgeordneten des Grossen Rats, sowie
  • der Mitglieder des Staatsrats

Die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben somit an diesem Tag eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen, denn sie wähne für die Dauer von vier Jahren ihre Vertreter

  • in die gesetzgebende Gewalt (Grosser Rat bzw. Parlament), und
  • in die vollziehende Gewalt (Staatsrat bzw. Regierung)

Am 23. März 2025 findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat statt.

 

2. Ausübung des Wahlrechts

Stimmabgabe durch Hinterlegung Gemeinde

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt). Der Übermittlungsumschlag darf nicht in den Gemeindebriefkasten eingeworfen werden oder auch nicht im Vorraum der Gemeindekanzlei abgestellt werden, da die Stimmabgabe per Gesetz so ungültig ist.

 

Briefliche Stimmabgabe (per Postversand)

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert korrekt frankiert rechtzeitig vor dem Wahlsonntag der Post. Es muss spätestens am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Der Übermittlungsumschlag darf nicht in den Gemeindebriefkasten eingeworfen werden, da die Stimmabgabe per Gesetz so ungültig ist.

Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischen Weg zugegangen sind, gemäss Gesetz zu verweigern.


Stimmabgabe an der Urne

Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Wahlsonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus, Schulhausstrasse 5, 3945 Gampel möglich.

 

Verschiedenes

Für sämtliche Fragen bezüglich der Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2024, die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 sowie den Staatsratsbeschluss vom 30. Oktober 2024 betreffend die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats für die Legislaturperiode 2025-2029 und den Staatsratsbeschluss vom 30. Oktober 2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025-2029.

Kantonale Wahlen

Wahl der Abgeordneten des Grossen Rats vom 2. März für die Legislaturperiode 2025-2029

Beschreibung

Am 2. März 2025 ist das Walliser Volk aufgerufen zur Wahl

  • der Abgeordneten des Grossen Rats, sowie
  • der Mitglieder des Staatsrats.

Die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben somit an diesem Tag eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen, denn sie wählen für die Dauer von vier Jahren ihre Vertreter

  • in die gesetzgebende Gewalt (Grosser Rat bzw. Parlament), und
  • in die vollziehende Gewalt (Staatsrat bzw. Regierung).

Am 23. März 2025 findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat statt. Die angefügte Broschüre will die Aufgabe der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Ausübung ihrer politischen Rechte an diesen wichtigen Wahltagen erleichtern. Sie soll auch zu einer zahlreichen Beteiligung an dieser Wahl anregen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.vs.ch/de/web/votel/elections-cantonales-2025

Ebene
Kanton
Art
Legislative
Name
Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsras März 2025 (PDF, 137 kB) Download 0 Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsras März 2025

Wahl der Mitglieder des Staatsrats vom 2. März für die Legislaturperiode 2025-2029

Beschreibung

Am 2. März 2025 ist das Walliser Volk aufgerufen zur Wahl

  • der Abgeordneten des Grossen Rats, sowie
  • der Mitglieder des Staatsrats.

Die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben somit an diesem Tag eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen, denn sie wählen für die Dauer von vier Jahren ihre Vertreter

  • in die gesetzgebende Gewalt (Grosser Rat bzw. Parlament), und
  • in die vollziehende Gewalt (Staatsrat bzw. Regierung).

Am 23. März 2025 findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat statt. Die angefügte Broschüre will die Aufgabe der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Ausübung ihrer politischen Rechte an diesen wichtigen Wahltagen erleichtern. Sie soll auch zu einer zahlreichen Beteiligung an dieser Wahl anregen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.vs.ch/de/web/votel/elections-cantonales-2025

Ebene
Kanton
Art
Exekutive
Name
Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsras März 2025 (PDF, 137 kB) Download 0 Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsras März 2025

Zugehörige Objekte

Name
Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats (PDF, 137 kB) Download 0 Erläuterung Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats