Wer die Gemeinde verlässt, mit der Absicht, an einem anderen Ort Wohnsitz zu nehmen, hat sich vor dem Wegzug bzw. spätestens innert 14 Tagen nach seinem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Sie können dies mittels der Plattform eUmzug erledigen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon