Sie halten sich zum Wochenaufenthalt/zur Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde auf. Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde erkundigt, ob in Ihrem Fall der Wochenaufenthalt/die Nebenniederlassung akzeptiert werden kann?

Wenn ja, benötigen Sie einen Heimatausweis von uns, damit Sie sich mit Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde anmelden können. Der Heimatausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.

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