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Steuerakonten
Die Steuerakonten dienen dem ratenweisen Vorbezug der Steuern und werden gemäss Kantonalem Steuergesetz StG Art. 193 erhoben. Diese Akontenzahlungen sind innert 30 Tagen nach den untenstehenden Fälligkeiten zu entrichten:

  1. Rate 10. Februar
  2. Rate 10. April
  3. Rate 10. Juni
  4. Rate 10. August
  5. Rate 10. Oktober

Schluassabrechnung
Bei der Schlussabrechnung der Steuern werden die bezahlten Beträge dem entsprechenden Steuerjahr gutgeschrieben.

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Sie können mit dem folgenden Formular bei uns Einzahlungsscheine bestellen.

Einzahlungsscheine
Bitte benutzen Sie unbedingt unsere Einzahlungsscheine: so können wir Ihre Zahlungen automatisch und damit rasch und fehlerfrei verbuchen. Wir danken Ihnen für Ihre termingerechten Überweisungen.

Verfahren

Sie erhalten die Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post.

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