Volksabstimmung vom 10. September 2023
Informationen
- Datum
- 10. September 2023
- Lokalität
Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel- Beschreibung
Vergessen Sie nicht abzustimmen!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt).
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag der Post. Es muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Einwerfen in den Briefkasten ist per Gesetz nicht erlaubt und gilt demnach als ungültig!Seit 1. Mai 2021 müssen Sie neben Ihrer persönlichen Unterschrift auch Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf Ihrer Stimmkarte anbringen. Ansonsten ist Ihre Stimme ungültig!
Was Sie über die Ausübung des Rechts der brieflichen Stimmabgabe wissen müssen, finden Sie unter diesem Link.
Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Abstimmungssonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus, Schulhausstrasse 5, 3945 Gampel möglich.
Kantonale Vorlagen
Referendum gegen das Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen
- Ergebnis
- Die Resultate der Abstimmung wird auf der Webseite des Kantons am Abstimmungssonntag ab 12:00 Uhr veröffentlicht:
https://www.vs.ch - Beschreibung
Aufgrund des vom Bundesparlament gewünschten äusserst engen Zeitplans und des ab dem zweiten Quartal 2023 erwarteten Eingangs von Bewilligungsgesuchen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf vorgelegt. Damit will er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Dossiers schaffen.
Dieses Dekret trat am Tag seiner Publikation im Amtsblatt, d. h. am 17. Februar 2023, in Kraft. Von Gesetzes wegen unterliegt es dem Resolutivreferendum. Dies bedeutet, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das Dekret in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Eine solche Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Grossen Rates stattfinden, d. h. bis spätestens am 10. Februar 2024.
Das Dekret regelt nur das Bewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene. Es hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG.(...)
- Formulierung
- Nehmen Sie das Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen an?
- Stimmberechtigte
- 1'543
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
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Abstimmungsbroschüre 10. September 2023 (PDF, 501.66 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre 10. September 2023 |
Zugehörige Objekte
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