Volksabstimmung vom 3. März 2024
Informationen
- Datum
- 3. März 2024, 9.30 Uhr - 10.30 Uhr
- Lokalität
Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel- Kontakt
- Marco Volken, Gemeindeschreiber
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
- Ergebnis
- Die Resultate der Abstimmung werden auf der Webseite des Bundes am Abstimmungssonntag ab 12:00 Uhr veröffentlicht:
https://www.admin.ch - Beschreibung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: Initiative für eine 13. AHV-Rente (admin.ch)
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Bund (PDF, 741.98 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Bund |
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
- Ergebnis
- Die Resultate der Abstimmung werden auf der Webseite des Bundes am Abstimmungssonntag ab 12:00 Uhr veröffentlicht:
https://www.admin.ch - Beschreibung
Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: Renteninitiative (admin.ch)
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Bund (PDF, 741.98 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Bund |
Kantonale Vorlagen
Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023
- Ergebnis
- Die Resultate der Abstimmung werden auf der Webseite des Kantons am Abstimmungssonntag ab 12:00 Uhr veröffentlicht:
https://www.vs.ch - Beschreibung
Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen.
Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates erfolgte am 25. November 2018. Die konstituierende Session fand am 17. Dezember 2018 statt. Während über vier Jahren leistete der Verfassungsrat umfangreiche Arbeit im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Entwurfs der neuen Kantonsverfassung.
Bei der Schlussabstimmung vom 25. April 2023 nahm der Verfassungsrat den Entwurf der neuen Verfassung des Kantons Wallis mit 87 gegen 40 Stimmen an.
Er beschloss ebenfalls, mit 87 gegen 29 Stimmen (7 Enthaltungen), dem Volk eine Variante zu unterbreiten.
Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben.
Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten (vgl. unten, S. 27).
Am 17. Mai 2023 hat das Präsidialkollegium des Verfassungsrates offiziell den Entwurf der neuen Verfassung dem Staatsrat übergeben.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich nun über den Entwurf der neuen Kantonsverfassung sowie über deren Variante aussprechen.
Zwei Fragen und eine Stichfrage
Die Walliser Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen über die neue Verfassung und deren Variante, wie vom Verfassungsrat vorgeschlagen, abzustimmen. Sie müssen folgende drei Fragen beantworten:
a) Wollen Sie den Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 (Entwurf – mit Stimm- und Wahlrecht und Recht auf Wählbarkeit für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten) annehmen? b) Wollen Sie die Variante des Entwurfs der Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 (Variante – ohne Stimm- und Wahlrecht und Recht auf Wählbarkeit für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten) annehmen? c) Falls der Entwurf und die Variante die erforderliche Mehrheit erhält, welcher der beiden Texte soll in Kraft treten: der Entwurf oder die Variante? Wie bereits erwähnt, besteht der einzige Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante im aktiven und passiven Wahlrecht von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Gemeindeangelegenheiten. Der Entwurf führt diese Rechte ein, während die Variante vorsieht, dass nur Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind.
WICHTIG:
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können den Entwurf und die Variante annehmen (doppeltes Ja). Sie können den Entwurf annehmen und die Variante ablehnen (oder umgekehrt). Sie können den Entwurf und die Variante ablehnen (doppeltes Nein).
Bei der Stichfrage c) können die Stimmberechtigten angeben, welchen Text sie bevorzugen, falls sowohl der Entwurf als auch die Variante (doppeltes Ja) angenommen werden. Dazu müssen sie das Feld ihrer Wahl (Entwurf oder Variante) ankreuzen.
Jeder Wähler kann sich zu der Stichfrage äussern, und zwar unabhängig davon, wie er die Fragen a) und b) beantwortet hat.
Erforderliche Mehrheit
Gemäss Art. 106 der derzeitigen Kantonsverfassung entscheidet die absolute Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger (d.h. inklusive leerer und ungültiger Stimmzettel) über die Annahme oder Ablehnung der neuen Verfassung.
Wie bei jeder Verfassungsrevision berechnet sich die absolute Mehrheit aufgrund der Anzahl eingegangener Stimmzettel (die leeren und ungültigen Stimmzettel zählen für die Berechnung der absoluten Mehrheit).
Falls beide, der Entwurf und die Variante, vom Volk angenommen werden, gilt jener Text als angenommen, der bei der Stichfrage die höhere Anzahl Stimmen erhalten hat.
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Kanton (PDF, 407.59 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Kanton |
Gesetz über die Ladenöffnung vom 11. Mai 2023
- Ergebnis
- Die Resultate der Abstimmung werden auf der Webseite des Kantons am Abstimmungssonntag ab 12:00 Uhr veröffentlicht:
https://www.vs.ch - Beschreibung
Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert.
Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert. Der Impuls zur Gesetzesrevision kam vom Grossen Rat, der mehrere parlamentarische Vorstösse zur Lockerung des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verabschiedet hat. Hinzu kamen Probleme bei der Anwendung des heutigen Gesetzes und die Ergebnisse einer Umfrage, die 2017 unter interessierten Kreisen durchgeführt wurde, die auf die Notwendigkeit einer Revision hinwiesen.
Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung wurde am 11. Mai 2023 vom Grossen Rat des Kantons Wallis angenommen.
Diese Revision wird den Walliser Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt, da ein Referendumsbegehren formell zustande gekommen ist. Dieses wurde am 6. September 2023 mit 5379 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
- Formulierung
- Nehmen Sie die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung an?
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Kanton (PDF, 407.59 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Kanton |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Bund (PDF, 741.98 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Bund |
Abstimmungsbroschüre Kanton (PDF, 407.59 kB) | Download | 1 | Abstimmungsbroschüre Kanton |