2. Februar 2024

Der Gemeinderat von Gampel-Bratsch hat in Koordination mit den anderen Gemeinden der Forst Region Leuk das Reglement für die Benutzung der Alp- und Forststrassen erarbeitet. Ein Reglement ist notwendig, um der Gemeinde die Möglichkeit zu schaffen, Dritten Ausnahmebewilligungen zur Nutzung der Forststrasse zu gewähren. Das erarbeitete Reglement hat der Gemeinderat der Urversammlung vom 4. Dezember 2023 unterbreitet, welche es mit 44 Nein, 40 Ja und 13 Enthaltungen abgelehnt hat.

Ohne kommunales Forststrassenreglement hat die Gemeinde keine Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Somit gelten gemäss geltendem eidgenössischen Recht folgende Ausnahmen:

  • forstliche Tätigkeiten
  • Rettungs- und Bergungszwecke
  • Polizeikontrollen
  • militärische Übungen
  • Durchführung von Massnahmen zum Schutz vor Naturereignissen
  • Unterhalt von Leitungsnetzen der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
  • Behördenmitglieder und Angestellte in Verrichtung ihrer amtlichen Tätigkeit
  • Dienstfahrten von Ärzten, Tierärzten und Pflegepersonal zur ärztlichen Versorgung.

Aufgrund des negativen Urversammlungsbeschlusses und des dadurch fehlenden kommunalen Reglements hat die Kantonale Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft schriftlich über die Konsequenzen informiert:

  • Eine Drittnutzung der Forststrassen (z. B, durch Chalet- und Alphüttenbesitzer oder im Zusammenhang mit den Gastrobetrieben) ist ohne Forststrassenreglement nicht erlaubt. Gemäss Art. 60 des Kantonalen Waldgesetzes ahndet die Dienststelle die im eidgenössischen oder kantonalen Waldrecht genannten Übertretungen. Die Kantons- und die Gemeindepolizei sind den Behörden, die mit der Anwendung des vorliegenden Gesetzes beauftragt sind, behilflich, wenn diese es verlangen. Somit wird die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft ab dem kommenden Frühjahr 2024 die Kantonspolizei mit den nötigen Kontrollen auf dem Territorium der Gemeinde Gampel-Bratsch beauftragen.
  • Die Gemeinde Gampel-Bratsch ist verpflichtet, umgehend die korrekte Signalisation der Forststrassen vorzunehmen. Der Ingenieur Wald und Forst Region Leuk stehen bei Fragen diesbezüglich gerne zur Verfügung.
  • Ohne homologiertes Forststrassenreglement wird bereits heute bei Forststrassensanierungs- oder Neubauprojekten ein (aktuell noch kleiner) Abzug im Subventionssatz getätigt. Die Dienststelle behält sich ausdrücklich das Recht vor, diesen Abzug jederzeit zu erhöhen oder eine Subventionierung aufgrund von fehlenden Forststrassenreglementen komplett zu verweigern.

In diesem Sinne informiert der Gemeinderat die Bevölkerung, dass die Gemeinde keine Ausnahmebewilligungen erteilen kann und ausser für die oben erwähnten Ausnahmen das Befahren der Forststrassen nicht gestattet ist.

Plan Forststrassen Gampel-Bratsch
Plan Forststrassen Gampel-Bratsch