Umsetzung Reglement Alp- und Forststrassen - Verschiebung Bewilligungspflicht
Die Mitglieder der Gemeindepräsidentenkonferenz des Bezirkes Leuk haben sich an ihrer Sitzung vom 1. Mai 2024 für eine Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Alp- und Forststrassen ab dem 1. Mai 2025 ausgesprochen. Die Bewilligungspflicht entfällt somit für das Jahr 2024.
Die verzögerte Umsetzung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Projektfortschritte. Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Brasch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems, Turtmann-Unterems und Varen werden zu gegebener Zeit weiter informieren.
Wir bitten um Kenntnisnahme.