Grosse Waldbrandgefahr - Stufe 4 - Kommunales generelles Feuerverbot tritt in Kraft
Die Waldbrandgefahr ist im Kanton erheblich bis gross. Generell sind daher Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.
Gemäss Grundsatzbeschluss der Gemeinderäte von Gampel-Bratsch und Steg-Hohtenn tritt bei Gefahrenstufe 4 "Grosse Gefahr" ein kommunales generelles Feuerverbot in Kraft.
Demnach ist das Entfachen von offenem Feuer und Kohlegrills verboten. Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten Boden und mit der Bereitstellung von Löschmittel genutzt werden.