Grosse Waldbrandgefahr - Stufe 4 - Kommunales generelles Feuerverbot tritt in Kraft

9. August 2024
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist gemäss Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft auf dem Gemeindegebiet von Gampel-Bratsch auf GEFAHRENSTUFE 4 "GROSSE GEFAHR" festgelegt. Beim Umgang mit Feuer ist immer Vorsicht geboten!

Die Waldbrandgefahr ist im Kanton erheblich bis gross. Generell sind daher Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.

Gemäss Grundsatzbeschluss der Gemeinderäte von Gampel-Bratsch und Steg-Hohtenn tritt bei Gefahrenstufe 4 "Grosse Gefahr" ein kommunales generelles Feuerverbot in Kraft.

Demnach ist das Entfachen von offenem Feuer und Kohlegrills verboten. Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten Boden und mit der Bereitstellung von Löschmittel genutzt werden.

Verhaltensregel bei kommunalem Feuerverbot.jpg