Amtliche Vermessung: Öffentliche Auflage der Grenzfeststellung Gemeinde Gampel-Bratsch
AMTLICHE VERMESSUNG
Los 15
Ersterhebung (Alpgebiet)
Öffentliche Auflage der Grenzfeststellung
In Anwendung von Art. 16 des Gesetzes der amtlichen Vermessung und Geoinformation vom 16. März 2006, findet die öffentliche Auflage der Grenzfeststellung wie folgt statt
vom Montag, 30. September 2024 bis Dienstag, 29. Oktober 2024
Der Perimeter des Alpgebietes Gemeinde Gampel-Bratsch Los 15 umfasst das gesamte Gemeindegebiet, welches noch nicht vermessen wurde. Meiggualpu, Fäsilalpu, Niibu, Obärwald, Pitschwald, Tellwald, Härzwald und so weiter.
Die betroffenen Eigentümer werden eingeladen, im Gemeindebüro von Gampel-Bratsch die Pläne der „Grenzfeststellung“ und die im Feld freigelegten und gekennzeichneten Grenzzeichen zu kontrollieren.
Die Pläne der "Grenzfeststellung" können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindebüro von Gampel-Bratsch eingesehen werden.
Der beauftragte Geometer steht allen Interessierten für Auskünfte, unter der Telefonnummer 027 455 91 31 oder per Mail an "info@rudaz.ch", zur Verfügung.
Allfällige begründete Einsprachen gegen die Grenzfeststellung, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Vermessungskommission Gampel-Bratsch, Kirchstrasse 6, 3945 Gampel zu richten.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Art. 16 der Gesetzes vom 16. März 2016 über die amtliche Vermessung
Kontaktstelle
Canton du Valais - Service de la géoinformation, Kanton Wallis - Dienststelle für Geoinformation
Rue du Scex 4
1950 Sion
Frist
Ablauf der Frist: 29. Oktober 2024