Aufwertung Trockenwiesen und -weiden in der Zälg in Jeizinen

7. März 2025

Der Bundesrat hat im Jahre 2010 die Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung in Kraft gesetzt (TwwV). Die Gebiete Wildi, Oberi Matte, Oberi und Underi Zälg figurieren dabei als Objekt Nr. 7036 «Oberi Matte» in diesem Bundesinventar. Es umfasst eine Fläche von knapp 35 ha. Das Ziel dieser Verordnung ist es, die spezifische Tier- und Pflanzenwelt, sowie die für Trockenwiesen typischen Strukturen durch eine nachhaltig betriebene Land- und Waldwirtschaft zu erhalten.

Einzelne Bereich dieses Objektes sind in den vergangenen Jahrzehnten etwas verbuscht. Angestrebt wird eine Gehölzdeckung von 3-20%. Gemäss Art. 8 der TwwV treffen die Kantone nach Anhören der betroffenen Grundeigentümer die zur Erreichung des Schutzziels geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen.

Im Jahr 2023 wurden erste Entbuschungsmassnahmen im nördlichsten Bereich (Obri Matte) auf einer Fläche von 5.07 ha realisiert.

Massnahmen 2025-2028

Im Laufe der kommenden 4 Jahre werden in mehreren Etappen der südliche Bereich (Oberi und Underi Zälg) aufgewertet. Die Massnahmen betreffen innerhalb des TWW-Objektes eine Fläche von 10 ha. Durch gezielte Rückschnitte soll die Offenhaltung des Gebietes gewährleistet werden, wobei wertvolle Strukturen wie Hecken, Lesesteinhaufen, etc. erhalten werden.

Um einen ökologisch wertvollen Übergangsbereich zum angrenzenden Wald zu schaffen, werden auf einer Fläche von 7.54 ha Waldrandpflegeeingriffe ausgeführt. Der Übergang von Wald zu Kulturland ist ökologisch sehr wertvoll und wird von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten beider Lebensräume genutzt. Die Massnahmen zielen auf die Schaffung eines gestuften und gebuchteten Waldrandes.

Kosten

Die Arbeiten werden vom Forst Region Leuk unter Mithilfe von Asylsuchenden ausgeführt. Der Gemeinde Gampel-Bratsch, den Eigentümern, sowie den Bewirtschaftern entstehen durch die Massnahmen keine Kosten. Diese werden vollumfänglich vom Bund und Kanton übernommen. Betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter werden im Frühling 2025 persönlich angeschrieben.

Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis

Tanja Kreuzer-Studer, Biologin
TWW Zälg