Öffentliche Planauflage: Gefahrenzonen (nivo-glaziale und geologische sowie hydrologische Naturgefahren)

31. Januar 2025

In Anwendung von Art. 10 und 31 ff. des kantonalen Gesetzes über Naturgefahren und den Wasserbau GNGWB vom 10. Juni 2022 und im Einvernehmen mit dem Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt liegen auf der Gemeindekanzlei Gampel die Gefahrenzonenpläne (Gefährdung durch nivo-glaziale und geologische Naturgefahren) des gesamten Gemeindegebietes während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen (Pläne, Technische Bericht und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können im Gemeindebüro von Gampel während den ordentlichen Öffnungszeiten vom Freitag, 31. Januar 2025 bis Montag, 3. März 2025 eingesehen werden.

Begründete Bemerkungen und Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der Auflage schriftlich an die Gemeindeverwaltung Gampel-Bratsch, Kirchstrasse 6, 3945 Gampel zu richten.

 

Öffentliche Auflage