25. April 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden die kommunalen Reglemente über die Benutzung der Forst- und Alpstrassen operativ umgesetzt. Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems und Varen arbeiten bei der Umsetzung sowie dem Inkasso zusammen. 

Die entsprechenden Fahrbewilligungen können mittels untenstehendem Antragsformular auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es werden keine telefonischen Bestellungen angenommen.

Das Reglement der Gemeinde Gampel-Bratsch befindet sich zur Zeit noch in Homologation durch den Staatsrat. 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Zugehörige Objekte

Name
Regelement für die Benutzung von Alp- und Forststrassen Gemeinde Gampel-Bratsch in Homologation (PDF, 3.85 MB) Download 0 Regelement für die Benutzung von Alp- und Forststrassen Gemeinde Gampel-Bratsch in Homologation
Antragsformular Fahrbewilligung (PDF, 222.33 kB) Download 1 Antragsformular Fahrbewilligung