Sehr grosse Waldbrandgefahr - Stufe 6 - Kantonales Feuerverbot tritt in Kraft

19. August 2025
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist gemäss Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft auf dem gesamten Kantonsgebiet auf GEFAHRENSTUFE 6 " KANTONALES FEUERVERBOT" festgelegt. Beim Umgang mit Feuer ist immer Vorsicht geboten!

Aufgrund einer sehr grossen Brandgefahr erlässt der Kanton Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien, das am Dienstag, 19. August 2025 beginnt. In privaten Bereichen bebauter Gebiete ist Grillen unter strikten Bedingungen weiterhin erlaubt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden zu befolgen.

Nach einem sehr trockenen Frühling hat sich eine starke Trockenheit im Wallis installiert, verstärkt von einer starken Hitzewelle. Die meisten Regionen im Kanton Wallis erreichen eine grosse bis sehr grosse Waldbrandgefahrenstufe. Das für diese Woche prognostizierte Ende der Hitzewelle und die angekündigten Niederschläge werden keine generelle Entlastung bringen.

Die Situation kann sich nur bei einem Dauerregen von mindestens drei Tagen und mehr als 30 mm/m2 verbessern. Kurzfristige Regenfälle und Gewitter beeinflussen die aktuelle Gefahrensituation nur geringfügig. Bei einer deutlichen Veränderung der Situation werden neue Vorkehrungen getroffen und bekannt gegeben.

Das Entfachen von offenem Feuer und Kohlegrills ist verboten.
Grillen bleibt jedoch ausschliesslich in privaten Bereichen in bebauten Gebieten und unter der Verantwortung der Person, die die Feuerstelle anzündet, erlaubt, sofern die Grill-Installation auf einer nicht brennbaren Unterlage (Betonsockel, Steinplatte...) steht und mindestens 10 Meter von einer brennbaren Fläche oder Vegetation (Feld, Büsche, Wald usw.) entfernt ist.

Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen