Sie verlassen unsere Gemeinde?

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter oder mittels online-Formular (siehe Online-Dienste) abmelden.

Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Preis

gratis

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