Sie besitzen einen Hund? Die Identifikation der Hunde ist durch den elektronischen Chip sicher zu stellen. Alle Hunde sind daher mit einem elektronischen Chip zu versehen. Hundehalter, welche sich noch nicht bei AMICUS registriert haben, fordern wir auf, dies umgehend zu erledigen, entweder unter www.amicus.ch oder 0848 777 100.

Ausserdem haben Hundehalter gemäss Art. 10 a des Kantonalen Gesetzes welches das eidgenössiche Tierschutzgesetz vollzieht noch weitere Pflichten:

  1. Unter Vorbehalt einer anderen gesetzlichen Grundlage  und ohne anderslautenden Gemeindeentscheid müssen die Hunde innnerorts an der Leine geführt werden und ausserorts unter Kontrolle stehen. 
  2. Die Hundehalter haben die Pflicht, den Kot ihres Hundes einzusammeln. Sie müssen über das nötige Material zum Einsammeln des Hundekots auf öffentlichem Grund verfügen. 
  3. Die Hundehalter haben die Pflicht, einen Angriff ihres Hundes auf einen Menschen dem Veterinärdienst zu melden.
  4. Jeder Hundehalter hat die Pflicht, für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung zu haben. 

Überdies wird jährlich die Hundesteuer fällig. Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Gampel-Bratsch 145.00 Franken. Die Hundehalter werden jeweils zu Beginn des Jahres zur Bezahlung der Hundesteuer aufgefordert. 

Preis

145 CHF

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