Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch

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Urne Öffnungszeiten

Sonntag 09:30-10:30 Uhr

Urnenstandort

Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel".
3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld.
4. Legen Sie den unterschriebenen Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Übermittlungskuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
6. Sie können das Übermittlungskuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den ordentlichen Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt) auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Das Einwerfen in den Briefkasten ist per Gesetz nicht erlaubt und gilt demnach als ungültig!

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Übermittlungskuvert benützt wird;
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
- das Übermittlungskuvert mehr als einen Stimmausweis enthält;
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist;
- das Übermittlungskuvert in den Briefkasten der Gemeinde geworfen wird;
- das Übermittlungskuvert zu spät in Stimmregisterbüro eintrifft.