Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerwerte von Gebäuden und Grundgüter, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Die Bestätigung der Steuerwerte können nur schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

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