Beglaubigung einer Unterschrift
Die Beglaubigung einer Unterschrift nur für Einwohner/innen erfolgt ausschliesslich durch den Gemeindepräsidenten. Wir bitten Sie deshalb um eine vorgängige Terminvereinbarung.
Zur Beglaubigung der Unterschrift erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin mit folgenden Dokumenten:
- ein amtliches Ausweispapier (ID-Karte oder Pass)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
- das Aktenstück ist in Anwesenheit des Gemeindepräsidenten zu unterzeichnen
Ausländische Dokumente sowie Dokumente, welche fürs Ausland benötigt werden, können nicht durch den Gemeindepräsidenten beglaubigt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Ressort 1) Präsidium | 079 384 49 60 | pascal.martig@gampel-bratsch.ch |